Banken ist es aufsichtsrechtlich erlaubt, bei der Berechnung der Eigenmittel als Finanzinvestition gehaltene Immobilien mit dem Zeitwert anzusetzen. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 108.
© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen