Insolvenz (insolvency)

Das Unvermögen einer Wirtschaftseinheit (Unternehmen, Privathaushalt), seinen Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen. Für die Abwicklung einer Insolvenz gibt es eine eigene, rechtlich durch die Insolvenzordnung festgelegte Prozedur, das Insolvenzverfahren, das in Deutschland bis 1999 Konkurs genannt wurde. In manchen Lehrbüchern eine Lage, bei der die Passiva die Aktiva übersteigen (Überschuldung; liabilities exceeding the assets), und damit eine drohende Zahlungsunfähigkeit sichtbar wird. Nach § 18, Abs. 2 InsO kann dann bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt werden; dies vor allem, um eine allfällige Sanierung anzustreben. Siehe Adressenauffallrisiko, Bankrott, Bewertungsergebnis, Crash, Einzug, Geldeintreibung, Rettungsbeihilfe, Sanierung, Zahlungsunfähigkeit. Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 81 f. (in Bezug auf die "Sanierungs-und Liquidations-Richtlinie für Kreditinstitute" der EU und ihre Umsetzung ins deutsche Recht), Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 62 f. (Insolvenzsicherungssysteme) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2005, S. 26 (starke Zuwächse der Insolvenzen bei Privathaushalten in Deutschland führt zu erhöhtem Bewertungsaufwand bei den Banken), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 21 f. (Übersicht der Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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