Internet Public Offer, IPO (so auch im Deutschen gebräuchlich)

Angebot des Kaufs von Wertpapieren und Finanzinstrumenten allgemein über das Internet. -Für deutsche Vertreiber von Aktien über das Internet unterliegt ein Angebot der Prospektpflicht nach dem Verkaufsprospekt-Gesetz, wenn Anleger in Deutschland mit dem Angebot zielgerichtet angesprochen oder vom Angebot nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist für die Überwachung zuständig.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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