Inhaberkontrollverfahren (owner control investigation)

Massnahme der Aufsichtsbehörde, um unklare und undurchsichtige Eigentumsverhältnisse bei Banken (meistens im Zuge eines vorangegangenen Erwerbs bei Privatbanken) festzustellen. Siehe Privatbankiers. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 117 sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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