Insolvenzverwalter (insolvency administrator [US: trustee], liquidator)

Eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige natürliche Person, der die Abwicklung einer bankrotten Unternehmung obliegt. Soweit dies börsennotierte Gesellschaft und Banken betrifft, stehen den Aufsichtsbehörden gewisse Mitspracherechte zu, besonders was die Stimmrechte betrifft. Vg. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 199 f. (Grundsatzurteil zur Offenlegung von Stimmrechtsverhältnissen durch den Insolvenzverwalter).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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