Europa-AG, SE (Societas Europea, SE)

Einheitliche supranationale Rechtsform für solche Unternehmen, die sich in zwei oder mehreren EU-Mitgliedstaaten niedergelassen haben. Die seit Mitte 2005 mögliche SE ist ein einheitlicher Rechtsmantel für AGs mit Sitz in der EU; gleichsam eine Hülle, in der alle nationalen Gesetze weiter gelten, für Banken etwa auch zur Aufsicht. Die SE soll Fusionen über Grenzen hinweg erleichtern. Statt eine Übernahme durch eine ausländische Gesellschaft, kann die Fusion als Verschmelzung auf europäischer Ebene durchgeführt werden. Siehe Bankenaufsicht, europäische.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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