Eigengeld (money on account; inmates' money)

Bei Bausparkassen manchmal gesagt von den Einzahlungen des Bausparers plus Zinsgutschriften auf sein Konto. Bei Gefangenen definiert in § 52 StVollzG-NRW als Summe von bei Strafantritt von dem Häftling in die Anstalt mitgebrachten Geld und Geldleistungen (wie Überweisungen von Familienangehörigen) an den Häftling seitens Dritter. Der Gefangene kann mit Zustimmung der Vollzugsanstalt über diese Beträge frei verfügen.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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