Erwerbsangebot (purchase bid)

Öffentliches Angebot eines Bieters, das auf den Erwerb von Wertpapieren gerichtet ist, ohne dass jedoch eine Kontrollerlangung bezweckt ist. Denn der Bieter hat entweder nicht die Absicht, eine solche zu erreichen, oder er hat sie bereits inne. -Auch solche Angebote unterliegen in Deutschland seit 2002 den Bestimmungen des Wertpapiererwerbs-und Übernahmegesetzes (WpÜG) und werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht. Entsprechende Unterlagen finden sich auf deren Homepage () Siehe Abwehrmassnahme, Aktientausch-Übernahme, Bieter, Buy out, Pflichtangebot, Ritter, weisser, Squeeze-out, Synergiepotentiale, Transaktionsbonus, Übernahme-Angebot, Zielgesellschaft. Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 202 ff., Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 187 (Insiderdelikte) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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