Eigenkapitalaustattung (capital adequancy)

Im einzelnen aufsichtsrechtlich genau definierter Begriff in Zusammenhang mit den Financial Soundness Indicators. Gemessen wird dabei das Verhältnis zwischen aufsichtsrechtlichem Eigenkapital und den anrechnungspflichtigen Positionen (regulatory capital to risk-weighted assets), das Verhältnis zwischen aufsichtsrechtlichem Kernkapital und allen anrechnungspflichtigen Positionen (regulatory tier1-capital to risk-weighted assets) und das Verhältnis zwischen notleidenden Krediten (abzüglich Risikovorsorge) und bilanziellem Eigenkapital (nonperforming loans net of provisions to capital). Die laufende Beobachtung der Eigenkapitalausstattung soll der genauen Einschätzung der Lage und des Risikos dienen und damit den Grundstein zur Krisenvorsorge bilden. Siehe CAMELS, Eigenkapital, Waiver-Regelung. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2006, S. 69 ff. (Umsetzung der Eigenkapitalregelungen von Basel-II).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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