Enforcement und Endorsement (so auch im Deutschen gesagt)

Aufsichtsrechtlicher Begriff, mit dem die (EU-weite bzw. auch internationale) Durchsetzung bestimmter Vorschriften zur Rechnungslegung und Prüfung beschrieben wird. In einem zweistufigen Verfahren kontrollieren die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Abschlüsse von Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel am amtlichen oder geregelten Markt in Deutschland zugelassen sind. Mit der Aufsichtsbehörden vieler Länder, aus denen Unternehmen zugelassene Papiere in Deutschland in den Börsenhandel gebracht haben, bestehen hinsichtlich des Enforcement entsprechende Absprachen. Siehe Audit, CESR, Enforcer, Lead Supervisor. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 71 f. (Bericht über Leitlinien), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 58 f. (Gründung einer European Enforcers Coordination Session; Datenbank zum Enforcement), S. 179 (Ablauf-Schema), S. 180 (Abstimmung mit Wirtschaftsprüferkammer), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 188 ff. (Anlassprüfungen, Stichproben-Prüfungen; Benehmen bei Fehlerfeststellung; Bussgeldverfahren) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Alle Eintrage zum Buchstaben "E"

CFD sind komplexe Instrumente und beinhalten wegen der Hebelwirkung ein hohes Risiko, schnell Geld zu verlieren. Zwischen 61% und 73,2% der Kleinanlegerkonten verlieren Geld beim CFD-Handel mit diesen Anbietern. Sie sollten überlegen, ob Sie verstehen, wie CFD funktionieren und ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.
Zwischen 61% und 73,2% der Kleinanlegerkonten verlieren Geld beim CFD-Handel mit unseren Partner-Brokern. Sie sollten überlegen, ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.