Einkaufgeld (buying-in payment; admission fee)

Frühere Bezeichnung für eine Zahlung, die beim Eintritt in eine Gemeinschaft (Gilde, Kloster) von dem Ankömmling zu leisten war: ein Einstandsgeld. Heute (seltener) gebraucht für die Summe, den Gesellschafter bei Aufnahme in eine KG oder GmbH bzw. auch Freiberufler (wie Anwälte, Steuerberater, Ärzte) bei Einstieg in eine Sozietät aufzubringen haben. Im besonderen heute auch gesagt für die Aufnahmegebühr, die bei der Zusage zum Beitritt seitens gewisser Vereinigungen gefordert wird, und die in der Regel dazu dient, Vermögengensgegenstände der Vereinigung (wie Tennisplatz, Boots-Steg, Vereinshaus) zu finanzieren. Siehe Einstandsgeld, Krangeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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