Fusionen und Übernahmen, F&Ue (mergers and acquisitions, M&A)

Firmenkäufe und Verschmelzungen auch ausserhalb der Finanzmärkte beeinflussen wegen der hierbei auftretenden, in der Regel fremde Währungsräume betreffende Grosszahlungen letztlich auch die Finanzmärkte. Daher beobachten die Zentralbanken entsprechende Aktivitäten, und die Aufsichtsbehörden setzen Regeln, oft nach entsprechenden Gesetzen (wie in Deutschland dem Wertpapiererwerbs-und Übernahmegesetz [WpÜG]). Siehe Abwehrmassnahme, Allianzen, grenzüberschreitende, Asset Deal, Barofferte, Collateralised Loan Obligations, Europa-AG, Fusionsanzeige, Gift-Tablette, Grössen-Effekte, Konsolidierung, Raider, Risiko, personelles, Ritter, weisser, Staatsfonds, Transaktionsbonus, Übernahme- Angebot, Übernahmebeirat, Übernahmerisiken. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Dezember 2003, S. 17 f., Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 202 (wichtige Regeln), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 184 f. (Abwehrmassnahmen) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Monatsbericht der EZB vom Dezember 2006, S. 44 ff. (dort auch Übersicht der Fusionen), Monatsbericht der EZB vom August 2007, S. 38 ff. (auch zur Korrelation zwischen F&Ue einerseits und den Aktienkursen andererseits).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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