Faustpfand (loan on collateral security; dead pledge)

Darlehn auf ein bewegliches, in eigene Verwaltung (in die Hand, in die Faust) genommenes Pfand, etwa Wertpapiere, im Unterschied zum Pfandkredit, der sich auf ein unbewegliches Pfand bezieht, etwa ein Grundstück. Bei Insolvenz dem Gläubiger übergebene Wertgegenstände aus dem (noch) vorhandenen Vermögen. Siehe Arrestgeld, Besicherungsrisiko, Einzug, Kinderpfand, Leichenpfand, Pfand, Pfandleiher, Realsicherheit, Wucher, Zahlhaus.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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