Fondsfusionen (fund mergers)

Wenn nicht anders definiert, die Übertragung des Kapitalstocks (Subfonds, Anteilklasse) einer Kapitalanlagegesellschaft auf ein anderes Sondervermögen derselben Gesellschaft mit dem Ziel, die Fonds-Palette zu straffen. Derartige Umschichtungen bedürfen in Deutschland der aufsichtsrechtlichen Einwilligung. Siehe Annoucement, Switcher, Umbrella-Fonds. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 145.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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