Kapitalanlagegesellschaft, die einbezahlte Beträge nicht in einzelne Wertpapiere, sondern risikogemischt ausschliesslich oder vorwiegend in Fondsanteile investiert. Über solche Fonds können auch kleinere Anleger Mittel in grosse Fonds investieren oder ihr Hedge-Fonds- Engagement risikomindernd streuen. In Deutschland sind solche Fonds unter dem Namen "Investmentfondsanteil-Sondervermögen" im Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) geregelt. Sie unterliegen der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Siehe Hedge-Fonds, Investmentfonds, Kapitalanlagegesellschaft. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 89 (Schwierigkeiten bei der Risikoberechnung), S. 183 (Bedingungen einer aufsichtsrechtlichen Zulassung) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin (Rubrik "Hedge-Fonds").
© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen