Fair Value, FV (so auch im Deutschen gesagt)

Wenn nicht anders definiert, der Betrag, zu dem ein Vermögenswert im Geschäftsverkehr zwischen sachkundigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern unter Marktbedingungen getauscht werden könnte. Ausgenommen sind Geschäfte im Rahmen eines Zwangsverkaufs (compulsory sale) oder einer Notabwicklung (distressed sale). -Im so definierten Sinn ist der Fair Value als Marktwert oder als Verkehrswert zu begreifen und wird auch im Zuge der IAS (39.9) verwendet. Freilich wirft das im einzelnen vielfältige und in der Fachliteratur ausführlich erörterte Probleme auf, je nachdem, um welchen Vermögensgegenstand (etwa: Immobilien, Kapitalstock, immaterielle Vermögenswerte, Finanzinstrumente) es sich handelt. Siehe Audit, Bewertbarkeit, Bewertung, Darstellung, glaubwürdige, Inventarwert, Kombinationseffekt, Mark-to-Model-Ansatz, Marktwert, Vermögenswert, eingebundener, Zeitwert. Vgl. Jahresbericht 2005, der BaFin, S. 56 f. (zur Fair Value Option bei ISA 39), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 57 (Bewertungsfragen bei den Verbindlichkeiten einer Versicherung).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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