Sobald 500 Bürger der USA Aktien an einem im Ausland notierten Unternehmen halten, unterliegt diese Gesellschaft aufsichtsrechtlich grundsätzlich (auch) den Gesetzen und Bestimmungen der USA. Siehe Sarbanes- Oxley Act.
© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen