Zulassungsstelle (admissions board)

In Deutschland Gremium an der örtlichen Börse, das über die Erlaubnis entscheidet, Effekten in die amtliche Notierung einzubeziehen (Kotierung). Dazu überwacht sie die Einhaltung der Pflichten, die sich bei der Zulassung für den Emittenten und für die emissionsbegleitende Bank ergeben. Siehe Begebung, Emissionsgeschäft, Wertpapier-Verkaufsprospekt.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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