Zentralkreditregister (central credit register)

Bei der jeweiligen Aufsichtsbehörde bzw. Zentralbank gesammelte Informationen über Kreditausfälle, bankinterne Ratingstufen sowie über die Besicherung der Kredite. -Bei einheitlicher Kreditnehmer-Nummern bietet sich die Vergleichsmöglichkeit des Ratings verschiedener Banken für ein und denselben Kreditnehmer (Benchmarking). Seit Juni 2005 werden auch die Kredite bei ausländischen Banken im Austausch zwischen den jeweiligen Behörden, zunächst im Eurogebiet, erfasst. Die Kreditgeber in den betreffenden Länder erhalten dadurch einen Überblick über die Gesamtverschuldung ihrer Firmenkunden. Fernziel ist eine vollständige Erfassung aller einem Schuldner gewährten Darlehn bei Banken weltweit. Siehe Grosskredite, Netzwerk Euro-Evidenz, Working Group of Credit Registers. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2003, S. 70 f.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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