Zettelbank (note issuing bank)

Ältere Bezeichnung für eine Bank, die Papierscheine (Zettel, Noten) in Umlauf bringt. Diese wurden zunächst bei Sicht von dem Ausgeber in Edelmetall umgetauscht; sie waren also Urkunden für im Depot gehaltenem Edelmetall. Im 18. Jht. kamen dann auch Notenbanken auf, die solche Banknoten ohne Edelmetalleinlage ausgaben, also nur auf Kredit. Nach dem Vorbild der englischen Notenbank- Gesetzgebung (Peel'sche Bankakte 1844) ging die Befugnis der Ausgabe von Banknoten auf eine oder mehrere privilegierte, staatlich beaufsichtigte Banken über. Das Recht, Banknoten auszugeben, hat heute weltweit fast ausnahmslos nur noch die Zentralbank. Siehe Peel'sche Bankakte, Währungsbank.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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