Zinskontrolle (management of interest rates)

Eine staatliche Behörde setzt den Zinssatz allgemein oder auf bestimmten Teilmärkten fest mit dem Ziel, dass Leihkapital vorab den erwünschten Zwecken (etwa: Aufbau einer Rüstungsindustrie; Bau von Militairanlagen oder Prachtbauten) zugeführt wird. Siehe Zinssubvention.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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