Hypothekenbank auch Realkreditinstitut (mortgage bank)

Ein Institut, dessen Haupttätigkeit darin besteht, Grundstücke zu beleihen (Aktivgeschäft) und die auf diese Weise erworbenen Forderungen als Schuldverschreibungen (Hypothekenpfandbriefe) wieder auszugeben (Passivgeschäft). Die Bezeichnung Hypothekenbank leitet sich aus dem Hypothekenbankgesetz (Reichsgesetz über das Faustpfandrecht für Pfandbücher und ähnliche Schuldverschreibungen, Hypothekenbankgesetz von 1878) her, das im Jahr 2005 in Deutschland durch das Pfandbriefgesetz angelöst wurde. -Bei diesen Instituten muss aufsichtsrechtlich sichergestellt sein, dass auch im Falle der Insolvenz die fristgerechten Zins- und Tilgungsleistungen gewährleistet bleiben. Siehe Bodenkreditinstitut, Deckungsprüfung, Erstraten-Verzugsklausel, Pfandbrief. Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 82 f. (bezügliche Novelle des Hypothekenbankgesetzes) sowie S. 97 f. (Deckungsprüfungen), Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 119 f. (Anwendung der Hypothekenpfandbrief-Barwertverordnung) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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