Hebegeld (weighing charges; tax collector quota; convenience marriage premium; lockage)

In älteren Dokumenten die Gebühr für das Wägen (die Ermittlung des Gewichts) von Waren an den öffentlich bestellten Wiegemeister; Wiegegeld. Frühere Bezeichnung für den Anteil, den ein Steuereinnehmer (rate collector) von den eingezogenen Beträgen als seine Besoldung einbehalten durfte. In manchen Gegenden frühere Zahlung der Gemeinde an einen jungen Mann, der (vor allen nach Seuchen-und Kriegszeiten) in ein allein noch von Frauen bewohntes Gehöft einheiratete. Gebühr für das Anheben eines Schiffes in einer Schleuse (sluice, floodgate) oder auf einem Schiffshebewerk (ship canal lift). Siehe Schleusengeld, Wägegeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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