Haftungsverbund (loss-sharing agreement)

Als aufsichtsrechtlicher Begriff die Gesamtheit aller gruppeninternen Beziehungen in einem Bankkonzern (bank group), die eine über das Beteiligungskapital hinausgehende Verbindlichkeit begründen können. Innert einer Bankengruppe (etwa. Sparkassen) eingerichteter Fonds, der bei allfälligen Schwierigkeiten der Mitglieder in Bezug auf die Liquidität sichernd eintritt. Eine Vereinbarung zwischen den Teilnehmers eines Überweisungs-oder Verrechnungssystems zur Verteilung eines allfälligen Verlustes. Dieser kann entstehen, wenn ein oder mehrere Teilnehmer ihre Verpflichtungen nicht erfüllen können. Die Vereinbarung legt fest, wie der Verlust gegebenenfalls auf die betreffenden Partner umgelegt wird. Siehe Abwicklungssysteme, Risikotragfähigkeit.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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