Non-performing loans , NPLs (so auch in der Regel im Deutschen gesagt)

Darlehn von Unternehmen bei Banken (und auch zunehmend bei Hedge-Fonds) mit dem alleinigen Zweck, die Bilanzstruktur zu verbessern; also nicht, um Investitionen zu tätigen. Mit dem aufgenommenen Fremdkapital sollen entweder Insolvenzen vermieden (hier sind häufig Hedge-Fonds die Kapitalgeber) oder die unternehmerische Flexibilität sichergestellt werden. Andere Bezeichnung für einen notleidenden Kredit bzw. (in weiter Definition) jede Art von Problemkrediten. Siehe Default, Kredit, notleidender, Reintermediation, Verlustabsorbierung. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 124 (Auslegung des Begriffes), S. 125 (Umfang der Geschäfte), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 131 f. (Berechnung des NPL-Volumens; Entlassung durch Veräusserung von Problemkrediten; Investitionen in NPLs).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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