Netzgeldgeschäft (e-money business)

Die Schaffung und Verwaltung von Zahlungseinheiten in Rechnernetzen. In Deutschland unterliegen entsprechende Dienstleister der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Sie bedürfen ferner einer Erlaubnis gemäss § 32 KWG. Siehe Chipkarte, Computerzahlung, E-Geldgeschäft, Geld, elektronisches, Geldkarte, Prozessor.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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