Namensanteil (registered share)

Über das von einer Kapitalanlagegesellschaft aufgelegte und betreute Vermögen werden keine Anteilscheine (Regelfall) ausgegeben. Vielmehr führt der Fonds ein Verzeichnis der Anleger. Siehe Investmentanteil.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Alle Eintrage zum Buchstaben "N"