Nachfragefinanzierung (demand financing)

Massnahme mit dem Ziel, (vor allem staatliche, aber auch bestimmte betriebliche) Leistungen möglichst wirtschaftlich (Verhältnis Leistung zu Kosten) zur Verfügung zu stellen, indem der "beste Wirt" zum Zuge kommt. In Verfolg dessen wendet sich die Beihilfe bzw. ein Zuschuss nicht an den Leistungserbringer (etwa: Mensa der Universität, Personalrestaurant), sondern an die Leistungsbezieher (im Beispiel: an die Studierenden, an die Mitarbeiter). Auf diese Weise wird die Wahlfreiheit der Nachfrager bestmöglich gewährleistet, deren Entscheidungsmacht erhöht, zwischen den Leistungsanbietern (im Beispiel: verschiedenen Gaststätten) entsteht Wettbewerb, was den Preis für die Leistung senkt und deren Qualität verbessert, ohne dass mehr Zahlungen aufgewendet werden müssen.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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