Negativerklärung (negative pledge clause)

Auf dem Finanzmarkt die Verpflichtung eines Gläubigers, zugunsten anderer Gläubiger seinerseits auf die Bestellung von Sicherheiten zu verzichten. Die (schriftliche) Bestätigung eines Schulderns gegenüber der Bank, während der Laufzeit des Darlehns Vermögenswerte (insbesondere Immobilien) nicht ohne Zustimmung der Bank zu veräussern, zu belasten oder Dritten zur Besicherung zu übergeben; in dieser Bedeutung auch negative Verpfändungsklausel genannt.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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