Nonaffektations-Prinzip (principle of general budget-appropriation)

In der Finanzwirtschaft der Staates der Grundsatz, dass öffentliche Einnahmen nicht an bestimmte Ausgabenzwecke gebunden werden dürfen. In Deutschland ist eine Zweckbindung haushaltsrechtlich in einigen Fällen (etwa: Kraftfahrzeugsteuer) erlaubt. -Das Nonaffektations- Prinzip soll dem Parlament und dem Finanzminister einen breiten Entscheidungs-und Handlungsspielraum sichern.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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