Dienstgeld (service discharge fee; military service payment)

1 Frühere Abgabe in Bargeld zur Ablösung der Verpflichtung, dem Grundherrn bestimmte Verrichtungen (wie Erntehilfe, Fuhrleistungen und andere Fronen) in persönlicher Arbeit leisten zu müssen. 2 Zahlung an Militair-Angehörige, besonders an die zu Wehrübungen einberufene Frauen und Männer. Siehe Anhebgeld, Dispensationsgeld, Freikaufgeld, Frongeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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