Dammgeld (dam contribution)

Frühere Umlage zum Bau und zur Unterhaltung eines Dammes (Wehr zum Abhalten von Wasser) an Küsten und entlang der Flussufer. -Vor der Regulierung (zeitgenössisch: Rektifikation) der Flüsse (zum Beispiel ab 1815 des Oberrheins durch Johann Gottfried Tulla) im 19. Jht. vernichteten Überschwemmungen oft ganze Landstriche, so dass der Uferbefestigung und damit dem Dammgeld eine volkswirtschaftlich sehr hohe Bedeutung zukam. Siehe Deichgeld, Knickgeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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