Dematerialisierung (dematerialisation)

Abschaffung von greifbaren, aufbewahrungsfähigeneffektiven Stücken oder Dokumenten, die Eigentum an Finanzprodukten verbriefen, so dass Finanzaktiva bloss noch als Bucheinträge existieren. Siehe Börse, elektronische, Depotstelle, Schuldbauchforderungen, Zentralverwahrer.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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