Deckungsgeschäft (covering transaction)

Geschäft zur Sicherung einer vertraglich eingegangenen Terminverpflichtung. Zwangsweise Begleichung eines Börsengeschäftes, wenn die Gegenpartei ihre Verpflichtungen aus dem Kontrakt nicht erfüllt. Siehe Barmarge, Hedge-Geschäft.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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