Darleh(e)n in der älteren Literatur auch Darleihen und Anlehen (loan)

Im finanztechnischen Sinne ein Geschäft, bei dem die Bank als Darlehngeber dem Darlehnsnehmer (Schuldner) Geld zur zeitweiligen Nutzung überlässt; siehe § 607 BGB. Der Darlehnsnehmer verpflichtet sich gemäss Vertrag zur Rückzahlung und Verzinsung. In diesem Sinne gleichbedeutend mit Kredit. Im volkswirtschaftlichen Sinne Leihkapital, nämlich Geld, das gegen Zins zur Verfügung gestellt wird. In der älteren Literatur sehr oft im Gegensatz zum Kredit (als Geldaufnahme durch einen Unternehmer, der mit dem geliehenen Geld einen Gewinn erzielen möchte, der erwartungsgemäss über dem vereinbarten Zinssatz liegt) die zeitweilige Überlassung von Geld an einen Privathaushalt oder an einen Unternehmer, der ausserstande ist, seinen gegenwärtigen Verpflichtungen nachzukommen. In der älteren Literatur auch Geldaufnahme zu Konsumtivzwecken (etwa ein Darlehn, um das Studium zu finanzieren) im Gegensatz zum Kredit, der zur Finanzierung der Produktion (etwa zur Schweinezucht) dient. In der Sprache der Finanzjournalisten oftmals im Unterschied zum Kredit eher eine längerfristige Ausleihung. Siehe Aktivgeschäft, Annuitätsdarlehn, Arbeitsgeber-Darlehn, Borgkraft, Buy-and-hold-Praktik, Eilkredit, Investitionskredit, Konditionen-Spreizung, Kredit, Kreditlinie, Minderschätzung künftiger Bedürfnisse, Schwundgeld, Term Loan, Verbriefung, Verzinsung, Vorlage, Wucher, Zins(satz). Vgl. die einzelnen Posten im Sinne der Definition im Anhang "Statistik des Euro-Währungsgebiets", Rubrik "Monetäre Entwicklungen, Banken und Investmentfonds", Unterrubrik "Kredite der MFIs, Aufschlüsselung" des jeweiligen Monatsberichts der EZB; Monatsbericht der EZB vom April 2007, S. 18 ff. (detaillierte Informationen zur Entwicklung der Darlehn seit 2004).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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