Contango (so auch im Deutschen gesagt)

Prolongationsgebühr, im Handel mit Effekten gewöhnlich vom Verkäufer getragen. Im Warenterminhandel die gewöhnliche Marktnotierung, bei welcher der Kassapreis tiefer ist als der Terminpreis. 3 Der Unterschied zwischen dem Kassakurs und dem Terminpreis einer Ware. Diese Differenz gilt im wesentlichen als Ausdruck der Finanzierungskosten. Siehe Backwardation, Call, Markt, inverser, Option, Put, Rohstoff-Terminvertrag, Warentermin-Kontrakt.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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