Auslandszweigstelle (foreign branch)

Will ein deutsches Institut eine Zweigniederlassung ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraums eröffnen, so bedarf dies einer, in § 24a KWG im einzelnen vorgeschriebenen Anzeige bei der Aufsichtsbehörde. Siehe Agglomerations- Effekt, Allianzen, grenzüberschreitende, Auslandsbank-Filiale, Europa-AG, Internationalisierung, Markteintrittskosten, Repräsentanz, Zweigstelle.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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