Aufklärungspflicht (information requirements, suitability check[ing])

Banken in Deutschland sind verpflichtet, vor dem Kauf von Finanztermingeschäften den Anleger über die damit verbundenen Risiken aufzuklären und eine Unterschrift unter ein entsprechendes Dokument zu verlangen. Rechtsgrundlage ist § 37d WpHG. Siehe Anleger-Informationspflicht, Derivate-Informationspflicht, Derivate-Kodex, Informationspflicht, Kapitalanlage- Mustervertrag, Risikobericht, Risikoüberwachung, gegliederte.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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