Altersvorsorge-Verträge (pension contracts)

In Deutschland dürfen gemäss dem Altersvermögensgesetz (AVmG) auch Kapitalanlagegesellschaften den Abschluss von Altersvorsorge- Verträgen anbieten. Zwecks dessen wurde § 1, Abs. 6 KAGG geändert und einige aufsichtsrechtliche Bestimmungen eingebaut. Ein eigenes Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetz (AltZertG) wurde 2001 erlassen; Zertifizierungsstelle für Anbieter ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Siehe Ablauffonds, Altersvermögensgesetz, Altersquotient, Nominalwertgarantie, Pensionsfonds, Pensionsfonds- Richtlinie, Zertifizierung. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom März 2001, S. 45 ff. (über betriebliche Altersversorgung) und vom Juli 2002, S. 25 ff. (auch über die langfristigen Auswirkungen der neuen Gesetzgebung auf den Kapitalmarkt), Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 78 f. (Zertifizierungen; mit Tabelle), Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 90 f. (Zertifizierung nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz [AltZertG]), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 47 (risikobasierte Aufsicht), S. 197 (Stornoabzüge bei vorzeitiger Kündigung), S. 199 (Vorwurf falscher Beratung) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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