Adverse Selection (so auch meistens im Deutschen gesagt häufig)

Allgemein eine Sachlage, in der ein Vertragspartner (etwa: Versicherungsnehmer) gegenüber einem anderen (der Versicherung) einen Informationsvorteil in Bezug auf die besonderen kontraktlichen Umstände, und hier vor allem hinsichtlich der mit dem bezüglichen Vertrag verbundenen Risiken, besitzt. Siehe Negativauslese.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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