Anlageberatung (investment advising)

Nach der Definition der Aufsichtsbehörden die Abgabe persönlicher Empfehlungen an einen Kunden entweder auf dessen Aufforderung oder auf Initiative der Wertpapierfirma, die sich auf ein oder mehrere Geschäfte mit Finanzinstrumenten beziehen. In Deutschland bedürfen solche Dienstleister einer Erlaubnis und unterliegen der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht; sie wird als Wertpapierdienstleistung eingestuft. Siehe Anlage-Empfehlung, Analyse, technische, Analyst, Beratung, Direct Brokerage, Domizil-Verschleierung, Finanzanalyse, Finanzunternehmen, Journalisten-Privileg, Marktmissbrauchs-Richtlinie, Nachweismakelei, Private Banking, Portaldienst. Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 34 f., Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 124 f. (mit Verweis auf die Ende 2004 in Kraft getretene Finanzanalyseverordnung und auch auf § 34b WpHG), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 133 ff. (Darlegung der Verhaltensregeln), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 143 (Beratung und Vermittlung von Fondsanteilen bleiben weiter zulassungsfrei) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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