Allfinanzaufsicht (single supervision system)

Die Überwachung der Finanzmärkte durch nur eine einzige Aufsichtsbehörde. In Deutschland am 1. Mai 2002 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vollzogen. Auf europäischer Ebene wird eine solche Behörde immer wieder ins Gespräch gebracht, wiewohl sich die bisherige Form der nationalen Aufsicht bei zwischenstaatlicher enger Zusammenarbeit gut bewährt hat. Siehe Aufsicht, europäische, Aufsichtsbehörden, Cassis-de-Dijon-Urteil, Financial Services Authority, Lamfalussy-Vorschlag.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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