Auftragsfonds (private-label fund, PLF, auch: white-label fund, WLF)

Ein Vermögen, das eine Kapitalanlagegesellschaft, eine Bank oder ein privater Vermögensverwalter (unabhängiger Fondsmanager, auch Promoter genannt) nach den Wünschen eines Kunden eigens zusammenstellt. Der Fondsname ist dabei meistens frei wählbar (private labelling), und alle Geschäftsbedingungen werden eigens von dem Auftraggeber festgelegt. -Die Mehrzahl der Private-Label-Fonds (so auch oft im Deutschen geschrieben) wird bis anhin von Banken zusammengestellt und an den Markt gebracht. Dabei enthält jeder Auftragsfonds seine ganz bestimmte Mischung aus verschiedenen Vermögenswerten (neben Aktien, Obligationen, Hedge-Fonds-Anteilen und Verbriefungspapieren auch etwa Fremdwährungsforderungen, Edelmetalle, Grundstücke und Optionen aller Art). Siehe Aktienfonds, Anlageausschuss, Anteilschein, Anlage-Diversifizierung, Captive Fund, Effektenfonds, Fonds, ethischer, Immobilienfonds, Inventarwert, Investmentmodernisierungsgesetz, Länderfonds, Publikumsfonds, Rentenfonds, Risikoüberwachung, gegliederte, Spezialfonds, Steuerspar-Fonds, Thesaurierungsfonds, Vermögensverwalter. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Februar 2008, S. 102 (Notenbankfähigkeit von Verbriefungspapieren aus einem Auftragsfonds).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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