Anerkennungsprämie (appreciation award)

Allgemein eine im nachhinein gewährte zusätzliche Vergütung an Personen in einem Unternehmen für besondere Leistungen, in der Regel in Zusammenhang mit der Wertsteigerung des Unternehmens. Im besonderen die bei Fusionen und Übernahmen geleistete Zahlung an Entscheidungsträger der Zielgesellschaft, um diese übernahmewillig zu machen. Soweit der Bieter eine solche Zuwendung in Aussicht stellt, ist die Grenze zu einem Schmiergeld schwer zu markieren. Zahlt das übernommene Unternehmen Prämien an Entscheidungsträger (Transaktionsbonus), so ist hier abzuwägen, inwieweit es sich um eine treuepflichtwidrige Schädigung der Gesellschaft bzw. der Aktionäre handelt (Mannesmann-Urteile 2006). Siehe Abwerbegeld, Douceur, Draufgeld, Gift-Tablette, Handgeld, Schmiergeld, Übernahme-Angebot.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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