Organisationsvorschriften (organisational requirements)

Institute in Deutschland müssen vom Gesetz in § 25a KWG genau vorgegebenen internen Gliederungsanforderungen genügen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht die Einhaltung entsprechender Bestimmungen. Siehe Organisationsplan. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2006, S. 75 (regelmässige Prüfung im Zuge der Risikotragfähigkeit).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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