Optionsverkäufer (grantor)

Jemand, der eine Option verkauft und sich damit verpflichtet, zu einem vereinbarten Zeitpunkt einen Basiswert an den Optionskäufer zu liefern, falls dieser sein Optionsrecht ausüben möchte. Siehe Stillhalter.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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