Unterlegung (underlying)

Allgemein Sicherheiten für eine ungedeckte Schuld beibringen; einen Kredit besichern. Im besonderen die Abdeckung bank-und versicherungsgeschäftlicher Risiken jedwelcher Art durch Eigenkapital. Von den Aufsichtsbehörden im einzelnen nach Basel-II sowie durch Richtlinien genau vorgeschrieben und überwacht. Bei der EZB marktfähige Sicherheit, die bestimmte, für den Euro-Währungsraum gesamthaft einheitlicheeinheitliche, von der EZB festgelegte Zulassungskriterien erfüllt. Siehe Ausfallrate, erwartete, Ausserbilanzgeschäft, Barmarge, Immobilienblase, Internen Ratings Basierender Ansatz, Kreditlinie, Margendeckung, Notenbankfähigkeit, Option, Risikoprofil, Rückschlag-Effekt, Schwankungsmarge, Sicherheitsmarge, Tertiarisierung, Terminspekulant, XXX-Insurance-Linked Securities.Tier 1. Vgl. Jahresbericht 2003 der EZB, S. 86 ff., Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 100 f., Monatsbericht der EZB vom Oktober 2007, S. 93 ff. (Vergleich der Regelungen für Sicherheiten bei der EZB mit USA und Japan; viele Übersichten).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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