Unregelmässigkeiten-Meldepflicht (obligation to report irregular practices)

In Deutschland müssen Versicherungen Unregelmässigkeiten ihrer Versicherungsvermittler und Innendienst- Mitarbeiter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht melden. In der Liste der zu meldenden Tatbestände stehen Diebstahl, Betrug, Untreue, Unterschlagung von Inkasso-Geldern, Computermanipulationen (wie vor allem die Umleitung von Geld auf Konten des Versicherungsvermittlers) und alle Arten der Provisionserschleichung (wie Fälschen von Anträgen; Aufnahme von Anträgen nach bewusster Fehlinformation des Versicherungsnehmers unter Inkaufnahme einer Stornierung in absehbarer Zeit; Aufnahme von Anträgen nach Absprache mit dem Versicherungsnehmer, in absehbarer Zeit die Stornierung herbeizuführen; Aufnahme von Anträgen nach Zusage des Vermittlers, die Zahlung der Prämie zu übernehmen; Aufnahme von Anträgen, denen nur die Absicht der Teilhabe des Versicherungsnehmers an Provisionen und Courtagen zugrunde liegt). Schon der Verdachtsfall ist zu melden; das Ergebnis von Ermittlungen oder die endgültige Schadenshöhe sind nicht abzuwarten.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Alle Eintrage zum Buchstaben "U"

CFD sind komplexe Instrumente und beinhalten wegen der Hebelwirkung ein hohes Risiko, schnell Geld zu verlieren. Zwischen 61% und 73,2% der Kleinanlegerkonten verlieren Geld beim CFD-Handel mit diesen Anbietern. Sie sollten überlegen, ob Sie verstehen, wie CFD funktionieren und ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.
Zwischen 61% und 73,2% der Kleinanlegerkonten verlieren Geld beim CFD-Handel mit unseren Partner-Brokern. Sie sollten überlegen, ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.