Umbrella-Fonds (umbrella fund)

Fondsgebilde, das sich aus mehreren Subfonds (Teilfonds, Unterfonds, Anteilsklassen) zusammensetzt. Die Gesamtheit der Subfonds bildet eine juristische Einheit (den Umbrella). Dadurch ist lediglich für diesen lediglich ein einziges Zulassungsverfahren notwendig. In der Regel können die Anleger kommissionsfrei von einem Subfonds zu einem anderen der Unterfonds der Kapitalanlagegesellschaft wechseln. Siehe Counterparty Risk Management Policy Group, Dominostein-Effekt, Hedge-Fonds-Gefahren, Long-Short-Arbitrage, Mikro-Hedges, Restrukturierung, Risikoüberwachung, gegliederte, Rush to the exit, Single-Hedge-Fonds, Switcher. Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 211 (neuere Rechtsentwicklung). Umfrage zum Kreditgeschäft: Deutsche Bezeichnung für die Bank Lending Survey, die seit 2003 in der Regel im Januar im Euro-Währungsgebiet durchgeführt und deren Ergebnisse dann im Monatsbericht der EZB vom Februar jeweils kommentierend veröffentlicht werden.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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