Rentenreform: Länder stoppen Zentralisierung der 16 Rententräger
heute 19:21 Uhr, dts-nachrichtenagentur.de
Mehrere Bundesländer lehnen eine zentrale Steuerung der 16 Träger der Deutschen Rentenversicherung ab. Sie warnen vor hohen Kosten, zusätzlichem Verwaltungsaufwand und dem Verlust regionaler Zuständigkeiten.
via dts Nachrichtenagentur
Mehrere Bundesländer wollen verhindern, dass die 16 Träger der Deutschen Rentenversicherung zu einer zentral gesteuerten Organisation zusammengelegt werden.
Das geht aus einem Beschlussvorschlag für die Amtschefkonferenz der Arbeits- und Sozialminister hervor.
Länder warnen vor Kosten und Verzögerungen
Die Länder befürchten hohe Kosten und zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Eine Zentralisierung könne außerdem erhebliche Kapazitäten binden und dadurch die Umsetzung weiterer Reformen verzögern.
Zudem drohten regionale Strukturen und Zuständigkeiten geschwächt zu werden, die für eine passgenaue Beratung und Rehabilitation vor Ort wichtig seien.
Die Länder wollen deshalb an der föderalen Struktur festhalten, die ihrer Einschätzung nach die Nähe zu Versicherten, Arbeitgebern und Rehabilitationseinrichtungen sichert.
Reformmodell sieht Regionaldirektionen vor
Damit wenden sich die Länder gegen ein neues Leitbild aus den Empfehlungen der Rentenkommission. Danach sollen die 14 Regionalträger nach dem Vorbild der Bundesagentur für Arbeit in Regionaldirektionen umgewandelt werden.
Von den beiden Bundesträgern bliebe dem Modell zufolge nur einer für Rentenfragen zuständig. Zentrale Gremien und Selbstverwaltungsorgane der einzelnen Träger würden weitgehend entfallen.
Daran stoßen sich insbesondere die Gewerkschaften, die ihre demokratische Mitbestimmung beschnitten sehen.
Gemeinsames IT-System als Alternative
Die Länder schlagen stattdessen vor, zunächst die bislang getrennten IT-Strukturen in einem gemeinsamen Systemhaus zu bündeln. Außerdem sollen veränderte Mehrheiten Entscheidungsprozesse beschleunigen.
Eine Arbeitsgruppe von Bund und allen Rentenversicherungsträgern soll binnen zwei Jahren weitere Reformen prüfen.
Der Beschlussvorschlag ist für die Amtschefkonferenz am 21. und 22. Oktober in Kassel bestimmt; Antragsteller und Abstimmungsergebnis sind noch offen.
Rentenreform könnte auf drei Gesetzespakete verteilt werden
Der Organisationsstreit ist nur ein Konflikt bei der geplanten Rentenreform. Die Bundesregierung erwägt, das Vorhaben auf drei Gesetzespakete zu verteilen: Ein erstes Paket könnte Änderungen im Renten- und Sozialversicherungsrecht enthalten, ein zweites Prävention und Rehabilitation.
Die neue Kapitalrente und die Organisationsreform könnten in ein späteres drittes Paket verschoben werden.
Nach anderen Medienberichten soll die Organisationsreform bereits Teil des ersten Pakets werden.
Der Koalitionsausschuss könnte sich am 7. Oktober mit dem weiteren Vorgehen befassen; der Zeitplan ist insgesamt noch offen.
Die geplante Neuordnung der Rentenversicherung berührt nicht nur Verwaltungsabläufe, sondern auch die föderale Zuständigkeit und die Selbstverwaltung der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die 16 Träger arbeiten heute mit regionalen Strukturen, die Beratung, Rehabilitation und Kontakte zu Arbeitgebern vor Ort organisieren.
Eine Zusammenlegung könnte Entscheidungswege vereinheitlichen, würde aber zugleich einen tiefen organisatorischen Umbau auslösen.
Der Streit fällt in eine Phase, in der die Bundesregierung mehrere rentenpolitische Vorhaben miteinander verbinden muss. Neben der Organisationsstruktur stehen Änderungen im Renten- und Sozialversicherungsrecht, Prävention und Rehabilitation sowie eine kapitalgedeckte Altersvorsorge im Raum. Die Aufteilung auf mehrere Gesetzespakete könnte die Beratung und parlamentarische Umsetzung erleichtern, würde den Gesamtprozess aber zeitlich entzerren.
Föderale Struktur und Reformtempo
Der Vorschlag der Länder setzt zunächst auf eine gemeinsame IT-Organisation und veränderte Entscheidungsregeln. Damit würde die technische und organisatorische Zusammenarbeit vertieft, ohne die regionalen Träger sofort abzuschaffen.
Für Versicherte wäre entscheidend, ob dadurch tatsächlich schnellere Verfahren entstehen und zugleich die persönliche Beratung und Reha-Steuerung vor Ort erhalten bleiben.
Die weitere Debatte dürfte sich deshalb an zwei Maßstäben entscheiden: an möglichen Effizienzgewinnen durch einheitliche Strukturen und an der Frage, wie viel regionale Zuständigkeit die Rentenversicherung für eine passgenaue Betreuung benötigt. Die Amtschefkonferenz am 21. und 22. Oktober in Kassel ist dafür ein wichtiger nächster Beratungstermin; eine endgültige Entscheidung folgt daraus nicht automatisch.